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Was ist Inklusion?

Inklusion ist ein lateinisches Wort und bedeutet „Enthaltensein“. Man könnte auch sagen, Menschen mit Behinderung sollen mittendrin dabei sein und über sich selbst bestimmen können. Sie sollen wie alle anderen in der Gesellschaft mitmachen und sich einbringen. Der LVR sorgt zum Beispiel dafür, dass Menschen mit Behinderung eine Arbeit finden und möglichst selbst für sich sorgen können.

Auf dem Bild unten seht ihr, wie sich die Inklusion in den letzten Jahren entwickelt hat. Exklusion ist das Gegenteil von Inklusion - Menschen, die anders sind, werden ausgeschlossen und dürfen nicht mitmachen. So war es vor vielen Jahren üblich.

Noch vor einigen Jahren sprach man von Integration: Die Idee war, dass Menschen mit Behinderung zwar in die Gesellschaft geholt werden sollen, sie sich dort aber anpassen müssen. Heute denken wir noch etwas weiter: Menschen mit und ohne Behinderung leben miteinander und alle Gruppen stellen sich aufeinander ein. Das ist Inklusion.

Darstellung der Begriffe Inklusion, Exklusion, Integration
Quelle: Aktion Mensch

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Wie bringt der LVR die Menschen zusammen?

Inklusion zeigt sich zum Beispiel darin, dass Kinder mit und ohne Behinderung in die gleiche Kita und später auf dieselbe Schule gehen dürfen. Neue öffentliche Gebäude sollen barrierefrei gebaut werden - eine Barriere ist ein Hindernis, wie etwa eine Treppe. Neue Häuser bieten Rollstuhlrampen und Aufzüge - was ja auch für ältere Leute und Eltern mit Kinderwagen ganz praktisch ist. Neue Gebäude sollen Beschriftungen in Blindenschrift bieten und vieles mehr.

Bei Inklusion geht es aber auch um die Freizeit. Ein großes Ziel des LVR ist es, dass Menschen mit und ohne Behinderung ihr gesamtes Leben miteinander verbringen - gemeinsam Sport treiben, Bands gründen oder politische Entscheidungen treffen.

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Die UN-Behindertenrechtskonvention

Fahnen verschiedener Länder vor einem Gebäude der Vereinten Nationen
Fahnen vieler Länder wehen vor dem Gebäude der Vereinten Nationen. Foto: Rainer Sturm / pixelio.de

Menschenrechte gelten für ALLE Menschen. Menschenrechte sind zum Beispiel:

Das Recht auf Selbstbestimmung, das heißt, alle dürfen selbst entscheiden, was sie tun, was sie mögen, wie sie sich kleiden, welcher Religion sie angehören.

Das Recht auf freie Meinungsäußerung. In unserer Gesellschaft darf jede und jeder sagen, was er oder sie denkt.

Kinder haben sogar das Recht auf Freizeit und Spiel. Sie sollen nicht nur zur Schule gehen und lernen dürfen, sondern sich auch erholen und entfalten können.

Menschen mit Behinderung haben natürlich die gleichen Rechte wie alle anderen Menschen. Trotzdem geht es ihnen oft schlechter. Das ist ungerecht und muss sich auf der ganzen Welt ändern. Darum haben viele Länder einen Vertrag geschrieben.

Dieser Vertrag heißt „UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung“. Die UN hat diesen Vertrag geschrieben. UN ist Englisch und die Abkürzung für die Vereinten Nationen. Die Vereinten Nationen sind ein Zusammenschluss von 192 Ländern. Sie machen zusammen Politik und setzen sich für die Menschenrechte ein. Die Vereinten Nationen passen also darauf auf, dass es Menschen auf der ganzen Welt gut geht – zum Beispiel auch Menschen mit Behinderung. Der Vertrag beinhaltet darum wichtige Regeln, an die sich die Länder halten müssen.